GuD Satzung
Die Satzung
Gemeinschaft Unabhängiger Dassendorfer
Die Gemeinschaft unabhängiger Dassendorfer ist eine überparteiliche, unabhängige Vereinigung von Dassendorfer Bürgern, die auf kommunaler Ebene innerhalb und außerhalb der Gemeindevertretung aktiv an der Gemeindepolitik mitwirken wollen. Ihre Zielvorstellung ist ein gut informierter, kritischer Bürger, der an allen seinen Wohnort betreffenden Fragen und Problemen verantwortungsvoll mitdenken, mitdiskutieren und – direkt oder indirekt – mitentscheiden kann und will.
Die politischen Ziele und der Zweck der
Gemeinschaft unabhängiger Dassendorfer
beschränken sich auf die Interessen der politischen Gemeinde Dassendorf.
§ 2 Ziele
Die Gemeinschaft unabhängiger Dassendorfer verfolgt insbesondere folgende politischen Ziele:
- umfassende und objektive Information aller Bürger hinsichtlich aller Fragen, Probleme, Planungen und politischen Zielsetzungen, die für Dassendorf wesentlich sind
- weitestgehende, frühzeitige Mitsprache aller Bürger an der zukünftigen Ortsplanung im Rahmen der gesetzliche Möglichkeiten
- Bewahrung und Förderung der Selbständigkeit und Selbstverwaltung Dassendorfs, kein, kein Anschluss an eine Nachbargemeinde oder –stadt
- Erstellung eines langfristigen Ortsentwicklungsplanes
- Behutsame Schließung von Baulücken, Festlegung von Mindestgröße und Häuseranzahl für die Grundstücke und zur Erhaltung des Ortsbildes
- Grundsätzliche Trennung von Wohnen und Gewerbe
- Vorrang für Umweltschutz, strikte Wahrung des Waldcharakters der Siedlung und des Dorfcharakters des Dorfes, bei weiterer Erschließung ökologischer Ausgleich nur innerhalb des Gemeindegebietes
- transparente, bürgernahe Verwaltung
- Einbeziehung von Bürgern ohne Parteizugehörigkeit in Gremien und Entscheidungen.
§ 3 Name
Die Vereinigung trägt den Namen
Gemeinschaft unabhängiger Dassendorfer (GUD).
§ 4 Mitgliedschaft
1. Erwerb
Mitglied kann jede/r Dassendorfer Bürger/in werden, der/die mindestens 16 Jahre alt ist sowie die in §2 genannten Ziele unterstützt. Die Aufnahme bedarf der einstimmigen Bestätigung durch den Vorstand. Entscheidet der Vorstand nicht einstimmig, so entscheidet über den Antrag die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
2. Verlust
Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tode des Mitgliedes, mit der Aufgabe des Wohnsitzes in Dassendorf oder durch schriftliche Austrittserklärung zum Quartalsende.
3. Ausschluss
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es
in schwerwiegender Weise gegen die politischen Ziele der GUD verstößt,
trotz Mahnung 1 Jahr lang keinen Beitrag zahlt oder
die bürgerlichen Ehrenrechte verliert.
Über einen Ausschlussantrag entscheidet die Mitgliederversammlung. Ein solcher Antrag muss mit der Einladung zur Mitgliederversammlung an alle Mitglieder versandt werden.
§ 5 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium der GUD. Sie tagt mindestens einmal jährlich. Sie wird vom Vorstand einberufen. Der Vorstand hat die Mitglieder-versammlung einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies verlangt.
2. Die Ladungsfrist beträgt 2 Wochen. Mit der Einladung ist die Tagesordnung zu versenden.
3. Auf der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied Rede- und Antragsrecht. Gästen kann mit einfacher Mehrheit Rederecht gewährt werden.
4. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als ein Drittel der Mitglieder anwesend ist.
§ 6 Vorstand
1. Der Vorstand führt die Geschäfte. Er soll alle Mitglieder daran soweit wie möglich beteiligen.
Verfügt die GUD über eigene Vertreter in der Gemeindevertretung und den Ausschüssen, so hat der Vorstand alle politischen Entscheidungen mit den Gemeindevertretern abzustimmen. Die Ausschussmitglieder sind an den Beratungen zu beteiligen, soweit sie sachlich betroffen sind.
2. Der Vorstand besteht aus
dem Vorsitzenden,
seinem Stellvertreter,
dem Kassenwart,
dem Schriftführer und
zwei Beisitzern.
Der Vorstand hat jährlich der Mitgliederversammlung Rechenschaft zu legen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit in geheimer Wahl für zwei Jahre gewählt. Im dritten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit.
Die Mitgliederversammlung kann den Vorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder jederzeit mit 2/3 Mehrheit abwählen. Ein entsprechender Antrag muss mit der Einladung zur Mitgliederversammlung an alle Mitglieder versandt werden.
§ 7 Beitrag
1. Die GUD deckt ihre Aufwendungen durch Beiträge und Spenden. Der Monatsbeitrag beträgt € 6,00. Sind Ehepaare Mitglied in der GUD, so zahlt der 2. Partner einen Monatsbeitrag von € 3,00. Rentner zahlen die Hälfte des Monatsbeitrags. Für Schüler, Auszubildende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Studenten und Arbeitslose ist die Mitgliedschaft frei.
2. Der Kassenwart ist zu ordnungsgemäßer Buchführung verpflichtet. Einmal jährlich findet eine Rechnungsprüfung durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Rechnungsprüfer statt. Das Ergebnis ist der Mitgliederversammlung bekannt zu geben.
§ 8 Wahlen
Die GUD nimmt mit eigenen Kandidaten an den Wahlen zur Gemeindevertretung Dassendorf teil
Die Aufstellung der Kandidaten erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Gewählt ist, wer in geheimer Wahl die absolute Mehrheit der Stimmen erhält. Im dritten Wahlgang entscheidet die einfache Mehrheit.
§ 9 Satzungsänderung, Auflösung
Jede Änderung dieser Satzung sowie die Auflösung der GUD bedarf der Zustimmung durch eine ¾-Mehrheit der Mitgliederversammlung.
Jeder Antrag auf Satzungsänderung oder Auflösung muss mit der Einladung zur Mitgliederversammlung an alle Mitglieder versandt werden.
Diese Satzung ist mit der Verabschiedung durch die Gründungsmitglieder der GUD am 3. Februar 1983 in Kraft getreten. Die vorliegende Fassung wurde am 26.04.2002 von der Mitgliederversammlung beschlossen.
